Im forensischen Kontext ist das Gefühl von Scham in Bezug auf die Folgen einer Straftat prognostisch günstig. Beim Fehlen von Scham ist der Weg über die Selbstempathie zur Empathie lang und oft anspruchsvoll für alle Beteiligten. Für den Straftäter, weil er etwas entwickeln soll, was er (noch) nicht kann und für die Therapeutin, weil (noch) so wenig Schnittmenge besteht in der Wahrnehmungsfähigkeit bzw. Bereitschaft Lebensaspekte prosozial einzuordnen.
Auch in der ambulanten Praxis gibt es häufig den Moment der Entschämung, über Selbstempathie und die Erhöhung der Mentalisierungsfähigkeit steigt die Selbstachtung und damit die Würde in der Selbstwahrnehmung. Anhand zahlreicher Fallvignetten werden solche Weichenstellungen beleuchtet und mittels Therapieauschnitten gezeigt.